Internetauftritt von:

Mega Software GmbH
Europaplatz 1

44269 Dortmund

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Mega Software GmbH

1 Gültigkeit
Nachfolgende Bedingungen sind bei allen Lieferungen und Leistungen der Mega Software GmbH (Auftragnehmer) - kurz Mega Software - gültig, soweit nicht in Einzelverträgen schriftlich etwas anderes vereinbart ist bzw. Mega Software abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Gesonderte Geschäftsbedingungen von Mega Software für Softwarelizenzen, Softwarepflege und -betreuung, Dienstleistungen und Werkverträge ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2 Vertragsabschluss
Angebote von Mega Software sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von Mega Software zustande.

3 Lieferung und Lieferfristen
3.1 Liefertermine/ -fristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von Mega Software schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere dem Eingang etwa vom Kunden zu liefernder Unterlagen, sowie des Eingangs einer vereinbarten, bei Vertragsschluss fälligen Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt zudem die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
3.2 Bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen Liefertermine und Lieferfristen neu vereinbart werden.
3.3 Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet der Rechte aus Verzug, um den Zeitraum, während dessen der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Vertragsgegenstandes von Einfluss sind und bei Mega Software, einem Vor- oder Unterlieferanten oder Transporteur eintreten und von Mega Software nicht zu vertreten sind.
3.4 Mega Software ist zu teilweisen Lieferungen und Leistungen berechtigt, es sei denn, diese sind für den Kunden unzumutbar.
3.5 Mit der Auslieferung an die Lieferadresse geht die Gefahr auf den Kunden über.
3.6 Bei Verzug von Mega Software stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann der Kunde jedoch nur unter den in Ziffer 6 dieser Bedingungen normierten Voraussetzungen geltend machen, wobei im Falle leichter Fahrlässigkeit der entstandene Verzögerungsschaden der Höhe nach für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung begrenzt ist, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass ihm durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen von Mega Software ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er trotz des Verzuges Erfüllung verlangt oder wegen der Verzögerung die Erfüllung ablehnt.

4 Preise und Zahlung
4.1 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Mega Software Preisliste bzw. der Preisliste von Zulieferanten berechnet. Preise verstehen sich netto ab Lieferort zzgl. der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Mega Software ist berechtigt, vereinbarte Entgelte zu ändern, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, insbesondere eine Erhöhung der Lohn- oder Materialkosten eingetreten ist. Die Preisänderungen sind nur im Rahmen und zum Ausgleich von Preis- und Kostensteigerungen bzw. Preis- und Kostensenkungen möglich. Über die Preisänderung ist der Kunde drei Monate im Voraus schriftlich zu benachrichtigen. Sofern die vereinbarten Entgelte erhöht werden, ist der Kunde berechtigt, innerhalb eines Monats ab Wirksamwerden der Erhöhung, den jeweiligen Vertrag schriftlich zu kündigen.
4.3 Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der Auftragsbestätigung. Mega Software ist berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.4 Der Kunde gerät in Verzug, wenn er Forderungen nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Mega Software bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde auch dann in Verzug, wenn vereinbart wird, dass der vereinbarte Preis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
4.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruht der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis, ist die Zurückhaltung von Zahlungen nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.
4.6 Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn es sich um unbestrittene und rechtskräftige Gegenforderungen handelt.
4.7 Kommt der Kunde trotz Mahnungen mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so ist Mega Software berechtigt, weitere Leistungen, zu denen sich Mega Software verpflichtet hat, vorläufig einzustellen und sämtliche offenen Beträge sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Arbeiten seitens Mega Software sind in diesem Falle hinfällig, ohne dass es eines Hinweises von Mega Software hierauf bedarf. Liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Kunden spürbar beeinträchtigen, z. B. Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, so ist Mega Software berechtigt, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen.

5 Mitwirkungsleistungen des Kunden
5.1 Der Kunde wird erforderliche Mitwirkungen bei der Auftragsdurchführung unentgeltlich erbringen.
5.2 Hierzu gehört, dass der Kunde die fachlichen Vorhaben, sowie alle sonstigen notwendigen Informationen, auch über Ausgangssituation, Zielsetzung und Anforderungen des Kunden, Mega Software unaufgefordert rechtzeitig übermittelt. Der Kunde wird Mega Software die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Computerdateien, Unterlagen und sonstige Materialien, sowie eventuell erforderliche Pläne, Räume, Personal und Geräte unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung stellen. Soweit es zur sachdienlichen Förderung des Projekts erforderlich ist, wird der Kunde geeignete Mitarbeiter aus den Fachabteilungen oder ggf. für den Kunden tätige externe Berater in ausreichendem Zeitumfang kostenfrei zur Verfügung stellen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich auch zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang und Struktur für die Anwendung repräsentativ sind.
5.4 Der Kunde wird für die Installation oder Betrieb der von Mega Software zu erstellenden Leistungen eventuell erforderliche Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, insbesondere das erforderliche Betriebssystem, Datenbank, Telekommunikations- und Service- Programm (Tools) in jeweils aktueller bzw. erforderlicher Version sowie eventuell sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die hierfür notwendigen Nutzungsrechte und deren Unterhaltung. Auch die Pflege solcher Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.
5.5 Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise diese Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich insbesondere nach der Art der von Mega Software zu erbringenden Leistungen.
5.6 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer.
5.7 Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens- bzw. der Mehraufwendungen.

6 Mängelhaftung
6.1 Mega Software, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Mega Software zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Nichteinhaltung von Garantien oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Nichteinhaltung von Garantien oder wegen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
6.2 Bei Datenverlust haftet Mega Software nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.
6.3 Mega Software haftet dafür, dass ihre Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
6.4 Es liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden, dass das Produkt für seinen speziellen Verwendungszweck geeignet ist. Die nicht gegebene Eignung begründet demnach keinerlei Ansprüche, es sei denn, Mega Software hat die Eignung des Produktes für den speziellen Verwendungszweck ausdrücklich schriftlich zugesichert. Mega Software haftet auch nicht für den mangelnden wirtschaftlichen Erfolg.

7 Eigentumsvorbehalt, Rechte
7.1 Mega Software behält sich das Eigentum, sowie sämtliche Rechte an den Leistungen bzw. Lieferungen bis zum Eingang der vereinbarten Zahlung vor. Bis zur Bezahlung ist der Kunde nicht berechtigt, über die Lieferung oder Leistung, vor allem nicht über die Vertragssoftware, zu verfügen. Sofern es sich um ein Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer handelt, ist die Mega Software bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt auch ohne Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen.
7.2 Im übrigen stehen alle Rechte Mega Software weiterhin zu, insbesondere die Nutzungs- und Verwertungsrechte an Software.

8 Vertraulichkeit, Datenschutz
Mega Software ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen. Mega Software verpflichtet sich, eigene Mitarbeiter und etwa beauftragte Subunternehmer zur Vertraulichkeit und zur Beachtung der Bestimmungen über den Datenschutz anzuhalten.

9 Annahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm nach Ziffer 5 obliegende Mitwirkung, ist Mega Software berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen geltend zu machen. Darüber hinaus ist Mega Software berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern oder aber vom Vertag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.

10 Treuepflichten
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit sind insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, zu unterlassen.

11 Sonstiges
11.1 Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz von Mega Software.
11.2 Für die Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Mega Software gilt deutsches Recht, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts der Haager Einheitlichen Kaufgesetze und des Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge (CISG). Sind Vorschriften der Vertragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(Stand: 01.06.2002)

>>AGB downloaden<<

Anwendertage 2010

Wir erwarten Sie am 15. und 16. September 2010 im Esperanto Hotel in...
mehr >

Großes Kunden-Lob!

Die unabhängige Trovarit-Studie hat es gezeigt:Die Anwender von...
mehr >

ELENA-Verfahren

Haben Sie sich schon mit ELENA befasst? Das ELENA-Verfahrensgesetz vom 28....
mehr >

GoB zertifiziert

ITSG geprüft
Zertifikat