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Gesetzesänderungen

Kurzabeitergeld
Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts vom 20.05.2009 wird das Kurzarbeitergeld künftig bis zu 24 Monate gewährt. Bisher wurde das Kurzarbeitergeld für maximal 18 Monate gewährt. Zusätzlich sollen, wenn die Kurzarbeit länger als 6 Monate dauert, ab Anfang 2010 die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet werden. Die Gewährung ist abhängig von der Erfüllung der Regelvoraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit.

Dieses Thema stellt die Personalabrechnung vor eine komplexe Aufgabe. Mega Software unterstützt Sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit Seminaren und Schulungen in Ihrem Hause. Schwerpunkte sind die Findung des Soll- und Ist-Entgeltes und die Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung der Leistungsklasse.

Ein Modul zur aktuellen Abrechnung des Kurzarbeitergeld ist bereits in MegaPlus integriert.

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