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Bewegungsdaten

Dieser Funktionsbereich beinhaltet das Erfassen von Buchungen außerhalb der Ausweisleser, sowie die Möglichkeit zur Korrektur von Buchungen und/oder Zeitkonten.

Hauptfunktionen sind:

Zeiterfassung

In der Zeiterfassung können Buchungen korrigiert, ergänzt oder storniert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein anderes Tagesprogramm zuzuweisen, als laut Arbeitsplan/Arbeitsprogramm vorgesehen ist oder entsprechend dem automatischen Schichtwechsel abgerechnet werden soll. Die Zeiterfassung umfasst sämtliche Bereiche der Arbeiten an Bewegungsdaten. So ist es auch möglich, Fehlzeiten und Berechtigungen festzulegen, zu ändern bzw. neu zu erfassen. Das Ergebnis einer Abrechnung in Form der Zeitkontenwerte und das Abrechnungsprotokoll kann hier sofort überprüft werden, bei Bedarf sind weitere Änderungen und Abrechnungen möglich. Verläuft die Abrechnung so, dass sie gültig bleiben soll, kann gespeichert werden. Damit wäre ein Tagesabschluss für den angegebenen Zeitraum durchgeführt.

Stapelschnittstelle

Über die Stapelschnittstelle ist es möglich Buchungen, die nicht direkt über Lesegeräte erfolgen, gesammelt einzulesen.

Manuelle Umbuchungen

Diese Funktion ermöglicht Umbuchungen auf Zeitkonten, die außerhalb der regelmäßigen Umbuchungsprogramme notwendig sind. Sie werden sofort nach dem Abspeichern auf den entsprechenden Zeitkonten wirksam. Bei einer späteren Abrechnung bleiben diese Umbuchungen erhalten und werden dann mit den eventuell neuen Zeitkontenständen verrechnet.

Fehlzeitenerfassung

Mit dieser Funktion können tageweise oder mehrtägige Fehlzeiten erfasst werden. Damit wird der Arbeitnehmer an dem betreffenden Tag abgerechnet, ohne dass Buchungen vorliegen. Den Fehlzeiten können Bemerkungen hinzugefügt werden. Auch eine Zuordnung von Leistungsträgern ist möglich.

Leistungsdatenerfassung

Eine Zuordnung der Buchungen zu vorher definierten Leistungsträgern kann direkt hier erfolgen. Ebenso kann die Bewertung an dieser Stelle aufgerufen werden.

Vergabe zeitweiliger Berechtigungen

Mit der Vergabe von zeitweiligen Berechtigungen kann einem Arbeitnehmer beispielsweise für zwei Wochen die Überstundenberechtigung / Rundungsberechtigung /... gegeben werden. Davor und danach werden Überstunden nicht vergütet. Die Vergabe kann auch gruppenbezogen je Kostenstelle, Arbeitnehmergruppe und/oder Dienststelle geschehen.

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