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Endgültiges aus für ELENA

Stammdatenupdate für dakota.ag verfügbar!

Am 03.12.2011 ist das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) in Kraft getreten. Damit entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht.

Für die gesicherte Internet-Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den gesetzlichen Krankenkassen mit der Software dakota.ag steht ab sofort das neue Stammdatenupdate bereit, die unsere Kunden entweder direkt aus dem Programm heraus abrufen oder als Offline-Stammdatenupdate auf der Seite www.dakotaag.info herunterlanden können.

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