Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab 01.07.2020 geplant

Die Bundesregierung hat am 03. Juni 2020 im Rahmen eines Konjunkturpakets eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Mit dieser Maßnahme soll die Binnennachfrage in Deutschland gestärkt werden.

Bereits am Freitag (05.06.2020) hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) zugestimmt. Dieses Gesetz sieht u.a. eine zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie und Lebensmittelbranche vor: Vom 01.07.2020 - 30.06.2021 soll sie für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 Prozent anstatt 19 Prozent betragen. Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen.

Neuer Mehrwertsteuersatz voraussichtlich ab Juli 2020

Der neue Mehrwertsteuersatz soll nach den Plänen der Bundesregierung im Zeitraum 01.07. - 31.12.2020

  • 16 Prozent anstatt bisher 19 Prozent und
  • 5 Prozent anstatt bisher 7 Prozent

betragen. Die Bundesregierung erhofft sich von dieser Maßnahme, dass die Verbraucher in Deutschland wieder mehr Güter kaufen. Sie rechnet dabei mit Kosten in Höhe von 20 Mrd. Euro.

Noch im Januar hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für das Jahr 2020 vorausgesagt, dass weiterhin vor allem die Binnenkonjunktur die deutsche Wirtschaft tragen wird. Angesichts der weltweit spürbaren wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie ist eine starke Binnennachfrage jetzt noch umso wichtiger.

Fazit

Ob die befristete Senkung der Mehrwertsteuer tatsächlich zu einer Erhöhung der Binnennachfrage führen wird, bleibt abzuwarten. Die hohe Anzahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit und die steigende Arbeitslosenquote könnten den gewünschten Effekt zumindest abschwächen.

Unklar ist ferner, ob es eine Regelung bei verzögerten Warenlieferungen geben wird. Wird eine Ware nicht – wie verabredet – im zweiten Halbjahr 2020, sondern erst in 2021 geliefert, werden nach dem derzeitigem Plan 19 Prozent und nicht 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Auch fachlich gibt es noch eine Reihe von Punkten, die in Zusammenhang mit der geplanten, befristeten Senkung der Mehrwertsteuer zu regeln sind. So ist z.B. derzeit noch nicht geklärt, welche Auswirkungen die geplante Maßnahme auf die Umsatzsteuervoranmeldung und die E-Bilanz haben wird.

BMF-Schreiben vom 30.06.2020 zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. Juni 2020 ein Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020 veröffentlicht. Hierin bezieht die Finanzverwaltung u.a. Stellung zu den Folgen eines überhöhten Steuerausweises, zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen u.v.m.

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